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Hochwasserschutz am Wiesensee

Während des Ablassvorgangs kann am und auf dem Wiesensee nach dem Erwerb eines Angelscheins geangelt werdenPetri Dank Lena und Michael Kraus mit Joachim Staudt v1

Die Ereignisse der letzten Monate zeigen sehr deutlich, dass der Hochwasserschutz nach wie vor eine wichtige Rolle einnimmt. Der Wiesensee wurde Ende der sechziger Jahre des letzten Jahrhunderts als Hochwasserrückhaltebecken geplant und nimmt diese Funktion auch heute noch ein. Der damalige Planfeststellungsbescheid sieht ein Ablassen des Wiesensees in den Herbstmonaten und ein Aufstauen im Frühjahr

des nachfolgenden Jahres vor. Seitens der Verbandsgemeinde Westerburg wurde daher in diesen Tagen das Ablassen des Sees in die Wege geleitet.
Das Trockenfallen des Sees wird in diesem Jahr genutzt, die Stauklappe der Hochwasserentlastungsanlage einer eingehenden Materialprüfung zu unterziehen. Außerdem ist geplant, im nächsten Jahr für das Dammbauwerk eine umfangreiche Sicherheitsüberprüfung durchzuführen.

Petri Dank Lena und Michael Kraus mit Joachim Staudt v1

Petri Dank: Lena und Michael Kraus mit Joachim Staudt (Foto: AV Girkenroth)

Während des Ablassvorgangs kann am und auf dem Wiesensee nach dem Erwerb eines Angelscheins geangelt werden. Der Angelschein kann in der
Touristinformation Wällerland am Wiesensee, Winner Ufer 9, 56459 Stahlhofen a.W.
zum Preis von 15,00 € erworben werden.

Eine Voranmeldung auf Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. ist sinnvoll. Die Öffnungszeiten der Touristinformation sind auf der Homepage www.waellerland.de zu erfahren.
Jeder Angler kann nur einen Angelschein erwerben; der gültige Fischereischein ist vorzuzeigen.

Mit einem Angelschein dürfen 3 Fische geangelt werden. Untermaßige Fische sollten möglichst nicht wieder in den Wiesensee gegeben werden, sondern einem der anwesenden Angelvereine übergeben werden. Diese haben sich mit Behältnissen und einer Sauerstoffversorgung vorbereitet. Alle untermaßigen Fische können dann artgerecht in Fischteichen ausgesetzt werden.
Im Vogelschutzgebiet, beginnend unterhalb des Hotels Lindner bis zum Surfstrand darf nicht geangelt werden. Ansonsten sind die Angler gehalten, den Uferbereich nicht zu zerstören. Das Gelände des Segelvereins darf nur nach vorheriger Absprache mit den Vertretern des Vereins betreten werden.

Ausschließlich die Fahrzeuge der in der TiWi angemeldeten Angelvereine dürfen den Weg über den Damm befahren. Ansonsten ist ein Fahrzeugverkehr rund um den See nicht gestattet. Karpfenangler dürfen mit einem eigenen Boot über den Wiesensee „schippern“ und angeln. Paddelboote, Ruderboote und mit Elektromotoren betriebene Boote dürfen sich auf dem Wiesensee aufhalten. Die Tretboote am Winner Ufer können wegen des Bewuchses im See nicht zum Einsatz kommen.