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Landrat und Bürgermeister:

Verstoß gegen Verordnung ist eine Straftat
Limburg-Weilburg. Das Land Hessen hat am 17. März 2020 die Vierte Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus erlassen. Diese Verordnung regelt, welche Einrichtungen, Betriebe und Verkaufsstellen schließen müssen. Die Verordnung kann natürlich auch auf der Internetseite des Landkreises Limburg-Weilburg eingesehen werden. Die Verordnung führt zu erheblichen Einschränkungen, was im Alltag bereits festzustellen ist. „Um das Ziel, die Bekämpfung des Corona-Virus, zu erreichen, muss bei der Umsetzung ein strenger Maßstab gelten. Der Verordnung liegt zu Grunde, nur das offenzuhalten, was als notwendig erachtet wurde“, sind sich Landrat Michael Köberle sowie die Bürgermeisterin und Bürgermeister der Kommunen des Landkreises einig.
Nach einer Telefonkonferenz machten Landrat, Bürgermeisterin und Bürgermeister ferner gemeinsam deutlich: „Die örtlichen Ordnungsbehörden und gegebenenfalls die Polizei werden die Einhaltung der Verordnung überwachen. Bei Verstößen wird die Schließung oder Einstellung des Betriebs, der Einrichtung oder der Verkaufsstelle veranlasst, zudem wird der Verstoß auch als Straftat angezeigt.“
(Text: Pressestelle der Kreisverwaltung Limburg-Weilburg)