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BAGSO zieht Zwischenbilanz zu Besuchsregeln in Pflegeheimen

Einige Bundesländer müssen dringend nachbessern

Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisa-tionen fordert, dass in allen Bundesländern Besuche in Pflege-heimen wieder in angemessener Weise möglich gemacht wer-den. Mehr als vier Wochen nach der Ankündigung von Bund und Ländern, Pflegeeinrichtungen unter Auflagen wieder für Be-suche von Angehörige zu öffnen, stellen mehrere Bundesländer es weiterhin in das Ermessen der

Einrichtungen, ob sie Besuche überhaupt zulassen. In anderen Bundesländern sind Besuche auf maximal eine Stunde in der Woche begrenzt. Die BAGSO hält diese Regelungen für nicht verhältnismäßig und fordert die betreffenden Länder auf, ihre Verordnungen anzupassen.
Bei den Kontaktverboten zwischen engsten Familienangehöri-gen handelt es sich nach Meinung der BAGSO um die mit Ab-stand schwersten Grundrechtseingriffe in der gesamten Corona-Zeit. „Sie mögen zu Beginn der Corona-Krise begründet gewe-sen sein, aber sie waren auf einen Zeitraum von vier oder sechs Wochen ausgelegt und können auf keinen Fall unverändert Be-stand haben. In etlichen Bundesländern haben die Verantwortli-chen dies bereits erkannt“, heißt es in der Stellungnahme der BAGSO.
In Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Schleswig-Holstein gelten weiter grundsätzliche Besuchsverbote. Die Einrichtungs-leitungen entscheiden weitgehend selbst darüber, welche Aus-nahmen sie zulassen. In Bremen, Hamburg und Hessen ist der Besuch auf eine Stunde pro Woche oder weniger begrenzt. In Brandenburg und Niedersachsen sollen Besuche ermöglicht werden, Häufigkeit und Dauer bleiben aber vollständig im Er-messen der Einrichtungen.
Die übrigen acht Bundesländer haben tägliche Besuche von An-gehörigen oder anderen nahestehenden Personen in den ver-gangenen Wochen durch Verfügungen ermöglicht. Von zentra-ler Bedeutung ist aus Sicht der BAGSO, dass die Umsetzung der Regelungen von den zuständigen Aufsichtsbehörden kontrolliert wird.