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Soziale Wohnraumförderung: Landkreis Limburg-Weilburg Nummer 1 in Hessen

In diesem Programm werden Menschen mit geringerem Einkommen mithilfe von Darlehen beim Hauskauf unterstütztSoziale Wohnraumfoerderung v1

Laut dem Geschäftsbericht der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) hat der Landkreis Limburg-Weilburg in einem aktuellen Ranking bei der sozialen Wohnraumförderung im Hinblick auf einen behindertengerechten Umbau hessenweit deutlich die Nase vorne. Im abgelaufenen Jahr 2020 wurden 91 Wohneinheiten im Landkreis behindertengerecht umgebaut. Dafür wurden seitens der WI-Bank Fördermittel

in einer Größenordnung von 254.977 Euro bewilligt. Zum Vergleich: Der Landkreis Fulda liegt mit 79 geförderten Wohneinheiten auf dem zweiten Platz.

Es gibt aber noch eine weitere Bilanz im Geschäftsbericht der WI-Bank, die den Landkreis Limburg-Weilburg in einer hessenweiten Spitzenposition sieht. Bei der Förderung von selbst genutztem Wohneigentum belegt der Landkreis gemeinsam mit Kassel Rang eins.

In diesem Programm werden Menschen mit geringerem Einkommen mithilfe von Darlehen beim Hauskauf unterstützt. Hierfür wurden insgesamt 1.200.000 Euro für elf Wohneinheiten bewilligt.
Landrat Michael Köberle sowie der Erste Kreisbeigeordnete Jörg Sauer informieren nun, dass im Programm „Zuschüsse für behinderten-/altersgerechten Umbau im selbstgenutzten Wohneigentum“ noch Restmittel zur Verfügung stehen. Unter dieses Zuschuss-Programm fallen der behindertengerechte Um-/Einbau von Bädern und Küchen, der Einbau eines Treppenliftes, rollstuhlgerechte Zugänge und Zufahrten sowie sonstige förderungsfähige Einzelmaßnahmen.

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Das Team der Wohnungsbauförderung aus der Kreisverwaltung Limburg-Weilburg (von links): Lothar Beck, Aneta Sapinski und Rositta Viehmann. (Foto: KV Limburg-Weilburg)

Voraussetzung ist eine Einstufung in einen Pflegegrad oder ein Grad der Behinderung von mindestens 50. Es werden nur Baumaßnahmen gefördert, mit deren Bau vor Bewilligung der Fördermittel durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) noch nicht begonnen wurde. Maßnahmen unter 1.000 Euro sind nicht förderfähig. Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass das Land Hessen unter bestimmten Voraussetzungen einen Bau (Hessen Darlehen Neubau) oder den Erwerb von bestehendem Wohnraum (Hessen Darlehen Bestandserwerb) mit einem entsprechenden Darlehen fördern kann. Bevorzugt werden bei der Förderung Familien und andere Haushalte mit Kindern sowie Haushalte, bei denen wegen einer Behinderung eines Haushaltsangehörigen besonderer baulicher Bedarf besteht. Der aktuelle Sollzins liegt bei 0,6 Prozent, bei einer annuitätischen Tilgung von drei Prozent. Die Zinsbindung beträgt derzeit 20 Jahre. Auf der Homepage der WI-Bank www.wibank.de/eigenheim stehen zusätzliche Informationen über das Programm zur Verfügung.

Für eine Antragstellung und weitere Informationen können Sie sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohnungsbauförderung der Kreisverwaltung Limburg-Weilburg wenden.
Ansprechpartner sind:
Rositta Viehmann: Tel. 06431/296-304, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Aneta Sapinski: Tel. 06431/296-389, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Lothar Beck (donnerstags):Tel. 06431-296-226, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.